Dienstleistungsscheck
Putzfrauen, Kindermädchen oder Helfer im Garten können mit Hilfe des Dienstleistungsschecks legal beschäftigt werden. Eingeführt wurde der Scheck Anfang dieses Jahres. Der Arbeitgeber kauft den Scheck um 10,20 Euro und bezahlt damit den Dienstnehmer. Dieser löst den Scheck in der Krankenkasse ei ...
Putzfrauen, Kindermädchen oder Helfer im Garten können mit Hilfe des Dienstleistungsschecks legal beschäftigt werden. Eingeführt wurde der Scheck Anfang dieses Jahres. Der Arbeitgeber kauft den Scheck um 10,20 Euro und bezahlt damit den Dienstnehmer. Dieser löst den Scheck in der Krankenkasse ein, bekommt dafür 10 Euro, ist legal beschäftigt und zugleich auch unfallversichert. Pro Dienstgeber sind nur Einkünfte bis zur Grenze von 456,38 Euro im Monat möglich. Wer für mehrere Dienstgeber arbeitet und in Summe mehr als 456,38 Euro verdient, wird kranken- und pensionsversichert, muss dafür aber 14,7% Sozialversicherungsbeitrag zahlen. Aus : SN 2.3.2006